|
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt festgestellt, beschrieben und bewertet werden. In der europäischen Union wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die UVP-Richtlinie verankert. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Richtlinie durch das UVP-Gesetz vom 12.02.90 umgesetzt. Pläne und Programme sind seit 2004 durch eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) zu prüfen.
Ob für Ihr Projekt, Vorhaben, Plan oder Programm eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, regeln die umfangreichen Rechtsvorschriften. Die zusammengefassten Ergebnisse aller im Rahmen der UVP durchgeführten Untersuchungen werden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) genannt. Diese Leistung erbringen wir für Sie!
Schäfer-Landschaftsarchitekt bietet eine umfassende Beratung zu Ihrem Genehmigungsverfahren an. Von uns bekommen Sie auch alle anderen Leistungen rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dieses sind zum Beispiel die Ermittlung des Untersuchungsumfangs (Scoping), die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG, die allgemein verständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG und der Umweltbericht gemäß § 2 Baugesetzbuch.
Wir meinen: Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltverträglichkeitsstudien sind nur durch die Zusammenarbeit von Generalisten und Spezialisten erfolgreich möglich. Schäfer-Landschaftsarchitekt arbeitet deshalb in einem umfangreichen Netzwerk mit anderen Gutachtern und Planern zusammen.
Eine qualifizierte Umweltverträglichkeitsprüfung ist Ihr Vorteil: Sie ist nämlich wichtige Voraussetzung für ein konfliktarmes, zügiges Genehmigungsverfahren Ihres Vorhabens.
|