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Vorhaben oder Baumaßnahmen, welche eine bestimmte Fläche des Erdbodens erheblich verändern, können Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringen. Somit besteht ein Interessenkonflikt: Der Vorhabensträgers möchte sein Projekt durchführen. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes verlangen dagegen einen möglichst geringen “Verbrauch von Natur”.
§19 ff des Bundesnaturschutzgesetzes enthält die Eingriffsregelung. Dort ist vorgeschrieben, wie den Interessengegensätzen mit einem gestuften Verfahren beizukommen ist. Das ist unser Arbeitsfeld!
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist der Fachbeitrag, in dem die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abgearbeitet wird. Er ist für Planfeststellungsverfahren erforderlich, um die Genehmigung zu erlangen. Es tauchen auch andere Begriffe für diese Planungsleistung auf, z.B. landschaftspflegerischer Fachbeitrag oder Eingriffs-/Ausgleichsplan.
Schäfer-Landschaftsarchitekt ist umfassend auf dem gesamten Gebiet der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung tätig. Egal, ob es sich um die Erfassung der Flora und Fauna, der Auswirkungen auf Klima, Luft, Wasser und Boden oder eine Analyse des Landschaftsbildes handelt: Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern alle erforderlichen Untersuchungen an.
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