|
Unter der Überschrift “Natur und Umwelt” haben wir Ihnen unsere Angebote in der Landschaftsplanung vorgestellt. Wir arbeiten in diesem Bereich vor allem für Kommunen, Landesämter, Industrie und Investoren.
Das Honorar richtet sich überwiegend nach einer vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung, der HOAI.
Bei festen Leistungsbildern wird das Honorar nach der Flächengröße, der Komplexität und Schwierigkeit der Aufgabe und dem Leistungsumfang. Die späteren Baukosten spielen bei der Honorarermittlung in der Landschaftsplanung keine Rolle.
Leistungen, die nicht in der HOAI geregelt sind, werden nach Zeitaufwand kalkuliert und abgerechnet. Pauschalvereinbarungen (Festbetrag) sind möglich.
Bitte fragen Sie uns nach konkreten Angeboten für Ihre Planungsaufgabe.
|