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Die Bauleitplanung ist das Planungsinstrumentarium der Gemeinden zur Lenkung und Ordnung ihrer städtebaulichen Entwicklung. In diesem Zusammenhang steht der Grünordnungsplan (GOP). Er bildet die ökologische Grundlage für den Bebauungsplan. Seine wichtigsten Regelungen werden in den Bebauungsplan übernommen und damit rechtlich verbindlich.
Unsere Grünordnungspläne enthalten im allgemeinen eine Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung nach dem landesüblichen Kartierschlüssel (z.B. Olaf von Drachenfels, 2004: Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen). Weiterhin wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung im Sinne der §§19 ff des Bundesnaturschutzgesetzes vorgenommen. Je nach Projekt verwenden wir dafür auch das jeweils landesübliche Biotopwertverfahren (z.B. Niedersächsischer Städtetag, 1996: Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung).
Schäfer-Landschaftsarchitekt bietet Ihnen im Bereich der Bauleitplanung neben dem Grünordnungsplan noch weitere verwandte Leistungen. Das sind z.B. Landschaftsplan, Eingriffs-/Ausgleichsplan, Freiflächengestaltungsplan und Umweltbericht.
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